Buchführung ist VERTRAUENSSACHE !
Daher sollten wir zunächst einen Kennenlerntermin vereinbaren.
Sollte die Chemie stimmen, werden wir auf der Grundlage unseres Dienstleistungsvertrages
unsere Zusammenarbeit starten.
Bitte beachten Sie: Termine finden nur nach Vereinbarung statt.
Buchführung ist LEBEN, gespiegelt in ZAHLEN !
Daher lege ich großen Wert auf eine auf Vertrauen und Respekt basierende Zusammenarbeit !
Ihre zukünftige Buchhaltung entspricht selbstverständlich den
Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB):
- Grundsatz der Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit
§145 Abs. 1 AO, § 238 Abs.1 Satz 2 und Satz 3 HGB
- Grundsätze der Wahrheit, Klarheit und fortlaufenden Aufzeichnung
- Vollständigkeit
§ 146 Abs. 1 AO, § 239 Abs. 2 HGB
- Richtigkeit
§ 146 Abs. 1 AO, § 239 Abs. 2 HGB
- zeitgerechte Buchungen und Aufzeichnungen
§ 146 Abs. 1 AO, § 239 Abs. 2 HGB
- Ordnung
§ 146 Abs. 1 AO, § 239 Abs. 2 HGB
- Unveränderbarkeit
§146 Abs. 4 AO, §239 Abs. 3 HGB
Bei Betriebsprüfungen meiner Mandanten bin ich selbstverständlich anwesend!
Die Datenerfassung erfolgt mit Softwareprogrammen von: